Andreas Mungo

Architekt & zertifizierter Immobilienberater

Die Basis für Steuern:
Katasterwert und Rendita Catastale

In der Welt der italienischen Immobilien sind Begriffe wie Rendita Catastale und Valore Catastale entscheidend für das Verständnis der Steuerlast, die mit dem Kauf und Besitz einer Immobilie verbunden ist. Diese Werte sind rein steuerlicher Natur und unterscheiden sich erheblich vom tatsächlichen Marktwert. Wer die Funktionsweise dieser Kennzahlen versteht, kann die finanziellen Aspekte eines Immobilienerwerbs in Italien realistisch einschätzen.​

Rendita Catastale: Der steuerliche Basismaßstab​

Die Rendita Catastale (Katasterertrag) ist ein von der italienischen Finanzbehörde (Agenzia delle Entrate) festgelegter Wert, der als Grundlage für die Berechnung laufender Steuern wie der Grundsteuer (IMU) dient. Sie ist eine Art "fiktiver Ertrag", der auf Faktoren wie der Katasterkategorie, der Lage und der Größe der Immobilie basiert. Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Wert keineswegs den realen Marktwert widerspiegelt. Er ist vielmehr ein administrativer Anhaltspunkt, der für steuerliche Zwecke herangezogen wird. Die Rendita Catastale kann über einen Fachmann wie einen Notar oder Geometer oder über die Online-Portale der Agenzia delle Entrate ermittelt werden.​

Valore Catastale: Die Bemessungsgrundlage für den Kauf

Der Valore Catastale (Katasterwert) ist die steuerliche Bemessungsgrundlage, die primär beim Kauf einer Immobilie oder bei Erbschaften verwendet wird. Auch dieser Wert ist vom Marktwert abgekoppelt. Er wird mithilfe der Rendita Catastale und eines gesetzlich festgelegten Multiplikators berechnet. Dieser Multiplikator variiert je nach Nutzungsart der Immobilie:

  • Für einen Erstwohnsitz wird die Rendita Catastale mit dem Faktor 115,5 multipliziert.

  • Für einen Zweitwohnsitz oder eine Ferienimmobilie gilt der Faktor 126.

Da der Valore Catastale in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Kaufpreis liegt, resultiert daraus ein Steuervorteil für den Käufer.

Imposta Ipotecaria und Imposta Catastale: Die Registergebühren

Neben der Imposta di Registro (Registersteuer) fallen beim Kauf zwei weitere obligatorische Steuern an, die für die korrekte und öffentliche Registrierung des Eigentumswechsels sorgen:​

  • Imposta Ipotecaria (Hypothekensteuer): Diese Steuer wird für die offizielle Eintragung des neuen Eigentümers im italienischen Immobilienregister (Conservatoria dei Registri Immobiliari) erhoben. Sie stellt sicher, dass der Eigentumswechsel öffentlich und rechtlich wirksam wird.

  • Imposta Catastale (Katastersteuer): Diese Steuer ist für die Umschreibung der Immobilie im Kataster (Catasto) fällig. Sie dient der Aktualisierung der Katasterdaten, was für die korrekte Besteuerung der Immobilie unerlässlich ist.

    Beide Steuern sind in der Regel feste Beträge, die im Rahmen der Kaufnebenkosten an den Notar zu entrichten sind.

An old map showing a city's layout and waterways
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